Stand: August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Spass Dicas Immobilien (nachfolgend „Makler") und Auftraggebern über Maklerleistungen im Immobilienbereich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Auftragserteilung und deren Annahme durch den Makler zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
Der Makler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erbringung der beauftragten Maklerleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Maklerpraxis. Dazu gehören insbesondere:
Zusatzleistungen wie Home Staging, professionelle Fotografie, 360°-Touren oder Drohnenaufnahmen werden separat berechnet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle für die Vermarktung relevanten Informationen über die Immobilie vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt dem Makler alle erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis etc.) kostenlos zur Verfügung.
Der Auftraggeber ermöglicht Besichtigungen zu angemessenen Zeiten und sorgt für die ordnungsgemäße Präsentation der Immobilie.
Die Maklercourtage beträgt:
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Kauf- oder Mietvertrages über die vermittelte Immobilie. Die Provision wird mit Vertragsabschluss bzw. bei Vermietung mit Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe fällig.
Der Makler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Auftraggeber erhaltenen Angaben. Eine Haftung für Mängel der Immobilie ist ausgeschlossen.
Der Makler verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Auftragsdurchführung zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.
Der Maklervertrag wird für die vereinbarte Laufzeit, mindestens jedoch für 6 Monate, geschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftraggeber, die Immobilie nicht über andere Makler oder in Eigenregie zu vermarkten, sofern nicht ausdrücklich ein einfacher Maklerauftrag vereinbart wurde.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bayreuth, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.